„Der Kirchengemeinderat und Pfarrer/in leiten gemeinsam die Gemeinde.“ (§ 16 der Kirchengemeindeordnung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg)
Die letzten Kirchengemeinderatswahlen fanden im Dezember 2013 statt. Der Kirchengemeinderat ist für sechs Jahre gewählt. Die Sitzungen des Kirchengemeinderats sind öffentlich. Die Sitzungen finden ein Mal pro Monat statt, jeweils um 20:00 Uhr im ev. Gemeindehaus.
Das Gremium besteht aus neun Mitgliedern wovon sieben frei gewählt sind. Die Kirchepflegerin sowie der Pfarrer sind aufgrund ihres Amtes automatisch im Gremium vertreten.
Der Kirchengemeinderat Altenriet besteht aus folgenden Personen:
1. Vorsitzender Ulrich Singer
1. Vorsitzender
Kontakt zu Vereinen
Vertreter Pfarrstellen-Besetzungsgremium
Redaktion Gemeindebrief
Öffentlichkeitsarbeit (Gemeindebrief, Internetauftritt, ...)
Diakoniebeauftragter
Pfarrer Michael Walter
2. Vorsitzender
Kirchenpflegerin Silke Schweizer
Kirchenpflege
Kindergartenausschuß
Susanne Abraham-Heim
Erwachsenenarbeit
Vertreter Diakoniebeauftragte
Reinhild Burk
Kirchenmusik und Lithurgie
Seniorenarbeit
Hermann Kaiser
Redaktion Gemeindebrief
Vertretung Kirchenpflege
Mitglied Bezirkssynode
Organisation Feste
Ansprechpartner für Handwerker
Maren Köhler-Vohrer
Besondere Aufgaben
Nina Schäfer
Protokoll
Frauenarbeit
Mission und Ökumene
Andreas Veil
Jugendarbeit
Erwachsenenarbeit
Konfirmandenarbeit
Vertreter Pfarrstellen-Besetzungsgremium